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   VG Stuttgart, 19.12.2018 - 8 K 1359/18   

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https://dejure.org/2018,49350
VG Stuttgart, 19.12.2018 - 8 K 1359/18 (https://dejure.org/2018,49350)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2018 - 8 K 1359/18 (https://dejure.org/2018,49350)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 8 K 1359/18 (https://dejure.org/2018,49350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Sondernutzung; Lichtraumprofil; Hecke; Anpflanzung; Rückschnitt; Verhältnismäßigkeit; Gehweg; Ersatzvornahme; Störer

  • Justiz Baden-Württemberg

    Rückschnitt von in das Lichtraumprofil einer öffentlichen Straße hineinragenden Anpflanzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sondernutzung; Lichtraumprofil; Hecke; Anpflanzung; Rückschnitt; Verhältnismäßigkeit; Gehweg; Ersatzvornahme; Störer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstückseigentümer muss aus seinem Garten in öffentlichen Gehweg hineinragende Pflanzen zurückschneiden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Grundstückseigentümer muss aus seinem Garten in öffentlichen Gehweg hineinragende Pflanzen zurückschneiden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13

    Vorgehen gegen unbefugtes Aufstellen von Altkleidercontainern auf Straßen

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.12.2018 - 8 K 1359/18
    Zudem ist eine straßenrechtliche Anordnung nach § 16 Abs. 8 StrG regelmäßig allein schon wegen formeller Illegalität der Sondernutzung ermessensgerecht, sofern kein offensichtlicher Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2014 - 5 S 1775/13 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1972 - I 1107/71
    Auszug aus VG Stuttgart, 19.12.2018 - 8 K 1359/18
    Dieses Benutzungsrecht umfasst auch die Nutzung des über dem Straßenkörper liegenden Luftraumes (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 StrG) innerhalb des so genannten Lichtraumprofils, das nach den von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegebenen Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bei Ortsstraßen grundsätzlich 4, 5 m und bei Fuß- und Radwegen grundsätzlich 2, 5 m beträgt (vgl. zur Anwendbarkeit der RASt im Straßenrecht bei Ortsstraßen: Nagel, StrG für Baden-Württemberg, 4. Aufl., Rn. 34 zu § 2 und VGH Bad.-Württ., Urt. vom 23.10.1972, ESVGH 23, 34, juris).
  • VG Sigmaringen, 28.11.2023 - 14 K 2737/20

    Verwaltungsakt; Erledigung; Straßenrecht; polizeiliche Generalklausel; Begrenzung

    § 28 Abs. 2 Satz 2 StrG ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - Rechtsgrundlage für eine Verfügung, mit der das gesetzliche Verbot in § 28 Abs. 2 Satz 1 StrG konkretisiert und durchgesetzt werden kann (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2018 - 8 K 1359/18 -, juris Rn. 16; VG Freiburg, Urteil vom 02.02.2017 - 6 K 1701/15 -, juris Rn. 33; Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, § 28 Rn. 17; Schumacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 3. Aufl. § 28 StrG Rn. 7c).
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